Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Als Teilnehmer an Trenka Informatik AG Dienstleistungen gelten juristische oder natürliche Personen, welche von Trenka Informatik AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.
Integrierte Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind: Die vorliegenden allgemeinen Dienstleistungsbedingungen Die aktuellen Angebots- und Preislisten für die Trenka Informatik AG Dienstleistungen und allfällige weitere schriftliche Vereinbarungen.
Nimmt der Teilnehmer mittels der Trenka Informatik AG Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden.
Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.
2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages
Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande, sobald beide Parteien dem Vertrag zugestimmt haben. Abgeschlossen auf unbestimmte Zeit läuft der Vertrag zunächst über die vom Teilnehmer gebuchte Mindestvertragsdauer, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Verlängerungszeitraum der gleichen Dauer.
Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Werktagen zum Ablauf der festgelegten Mindestvertragsdauer oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen,anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin aufgelöst werden. Aus wichtigen Gründen kann die Trenka Informatik AG den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.
3. Pflichten der Firma Trenka Informatik AG
Die Firma Trenka Informatik AG erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
Trenka Informatik AG kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen.
Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Trenka Informatik AG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat.
Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.
Trenka Informatik AG unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen im Rahmen des festgelegten Dienstleistungsvertrages. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von Trenka Informatik AG erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Trenka Informatik AG dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Trenka Informatik AG in Rechnung gestellt.
4. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Trenka Informatik AG sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Trenka Informatik AG Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Trenka Informatik AG notwendig ist.
5. Gebühren
Die Vergütung für die von Trenka Informatik AG dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von Trenka Informatik AG.
Die Trenka Informatik AG kann die Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anpassen.
Die Gebühren werden dem Teilnehmer monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind jeweils in 10 Tagen netto zu bezahlen. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Trenka Informatik AG gehende Spesen der Bank und Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Haftung
Trenka Informatik AG schliesst jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitz befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die Trenka Informatik AG Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.
Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Trenka Informatik AG oder Dritten durch seine Benutzung der Trenka Informatik AG Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Teilnehmer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm beigezogene Dritte, kann Trenka Informatik AG zudem die Dienstleistung ohne Ankündigung sofort unterbrechen.
7. Preise Lieferung, Wiederufsrecht, Storno
Für Software, Dienstleistungen und Subscriptionen entstehen keine Kosten für Lieferung. Privatpersonen haben 10 Tage Zeit um die Bestellung zu storneren oder zu wiederrufen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1 Abs.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Trenka Informatik AG und dem Teilnehmer.
Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.
Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Teilnehmer die vollumfängliche Verantwortung gegenüber Behörden und Datenbankbenutzern. Der Teilnehmer ist dabei für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Beachtung der Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter.
Gerichtsstand ist Stadt Zürich. Trenka Informatik AG ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen.
Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationsrecht.